Titelbanner_Motorflug.jpg (4496 Byte)

Lizenzen_Schweiz.jpg (8570 Byte)

Privatpilotenlizenz (PPL):

Sie berechtigt zur nichtgewerbsmässigen Führung eines einmotorigen, in der Schweiz immatrikulierten Flugzeuges mit Kolbenmotor bis zu einem höchstzulässigen Fluggewicht von 2500 kg. Bis zum Vorweisen von 100 Flugstunden (wovon 50 als verantwortlicher Pilot) dürfen nicht mehr als 3 Passagiere mitgeführt werden. 

Für Flugzeuge mit Verstellpropeller oder mit Einziehfahrwerk muss eine Umschulung mit einem lizenzierten Fluglehrer absolviert werden. Diese besteht aus einem Theorieteil und je ca. 2-4 Flugstunden. Die Umschulung wird durch einen Eintrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) im Pilotenausweis bestätigt. Das gleiche gilt für eine Umschulung auf mehrmotorige Flugzeuge

Das Pilotieren eines neuen Flugzeugmusters erfordert eine ca. 30- bis 90-minütige Einweisung, zwecks Kennenlernen der Flugeigenschaften und Landetechniken. Die abgeschlossene Einweisung wird im Flugbuch bescheinigt.

Es können Erweiterungen für Kunstflug, Nachtflug und Landungen im Gebirge erworben werden. Eine Erweiterung für Nachtflug dauert mindestens 5 Flugstunden (gesetzliches Minimum), wobei wenigstens 50 Flugstunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden müssen. Für die Erweiterung für Landungen im Gebirge werden 200 Flugstunden (wenigstens 100 als verantwortlicher Pilot) verlangt.

Die Gültigkeitsdauer eines Lernausweises oder einer PPL beträgt zwei Jahre. Für deren Erneuerung muss ein neues Arztzeugnis und der Nachweis von wenigstens 12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten (wovon wenigstens 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten) vorgelegt werden.

 

Beschränkter Berufspilotenausweis (BB):
Voraussetzungen:
  • Privatpilotenausweis mit Berechtigung für internationale Radiotelefonie (UIT)
  • wenigstens 100 Flugstunden (50 als verantwortlicher Pilot).   Davon 20 Stunden  Überlandflug und 10 Stunden Instrumentenflugausbildung
Berechtigungen:
  • gewerbsmässiges Ausführen von Schleppflügen (für Segelflugzeuge)
  • gewerbsmässige Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern
  • gewerbsmässige Kunstflüge
  • gewerbsmässige Flüge nach Gebirgslandeplätzen
Prüfung:
  • Es gibt eine theoretische und praktische Prüfung
Ausweiserneuerung:
  • Vorlegen eines Ärztliches Tauglichkeitsattest
  • Nachweis von 48 Flugstunden in den letzten 24 Monaten (mindestens 24 Flugstunden in den letzten 12 Monaten)

 

Berufspilotenausweis (CPL):
Voraussetzungen:
  • Privatpilotenausweis mit Berechtigung für internationale Radiotelefonie (UIT)
  • wenigstens 200 Flugstunden (100 als verantwortlicher Pilot). Davon 20 Stunden Überlandflug und 10 Stunden Instrumentenflugausbildung
Berechtigungen:
  • wie beschränkter Berufspilotenausweis
  • Ausübung von gewerbsmässigen Flügen nach Sichtflugregeln
Prüfung:
  • Es gibt eine theoretische und praktische Prüfung
Ausweiserneuerung:
  • Vorlegen eines Ärztliches Tauglichkeitsattest
  • Nachweis von wenigstens 50 Flugstunden in den letzten 12 Monaten

 

Instrumentenflugausweis (IFR):

folgt...

 

 

Lizenzen_Ausland.jpg (7762 Byte)

 

 

Lizenzen_Uebertragbarkeit.jpg (10300 Byte)

 

 

Letztes Update: 14.03.02

!!! Dieses Dokument stammt aus dem ETH Web-Archiv und wird nicht mehr gepflegt !!!
!!! This document is stored in the ETH Web archive and is no longer maintained !!!