Privatpilotenlizenz (PPL): Sie berechtigt zur nichtgewerbsmässigen Führung eines einmotorigen, in der Schweiz immatrikulierten Flugzeuges mit Kolbenmotor bis zu einem höchstzulässigen Fluggewicht von 2500 kg. Bis zum Vorweisen von 100 Flugstunden (wovon 50 als verantwortlicher Pilot) dürfen nicht mehr als 3 Passagiere mitgeführt werden. Für Flugzeuge mit Verstellpropeller oder mit Einziehfahrwerk muss eine Umschulung mit einem lizenzierten Fluglehrer absolviert werden. Diese besteht aus einem Theorieteil und je ca. 2-4 Flugstunden. Die Umschulung wird durch einen Eintrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) im Pilotenausweis bestätigt. Das gleiche gilt für eine Umschulung auf mehrmotorige Flugzeuge Das Pilotieren eines neuen Flugzeugmusters erfordert eine ca. 30- bis 90-minütige Einweisung, zwecks Kennenlernen der Flugeigenschaften und Landetechniken. Die abgeschlossene Einweisung wird im Flugbuch bescheinigt. Es können Erweiterungen für Kunstflug, Nachtflug und Landungen im Gebirge erworben werden. Eine Erweiterung für Nachtflug dauert mindestens 5 Flugstunden (gesetzliches Minimum), wobei wenigstens 50 Flugstunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden müssen. Für die Erweiterung für Landungen im Gebirge werden 200 Flugstunden (wenigstens 100 als verantwortlicher Pilot) verlangt. Die Gültigkeitsdauer eines Lernausweises oder einer PPL beträgt zwei Jahre. Für deren Erneuerung muss ein neues Arztzeugnis und der Nachweis von wenigstens 12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten (wovon wenigstens 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten) vorgelegt werden. |
Beschränkter Berufspilotenausweis (BB): | |
Voraussetzungen: |
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Berechtigungen: |
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Prüfung: |
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Ausweiserneuerung: |
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Berufspilotenausweis (CPL): | |
Voraussetzungen: |
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Prüfung: |
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Ausweiserneuerung: |
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Instrumentenflugausweis (IFR): |
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Letztes Update: 14.03.02